Stadt Uster

TCS: Gemäss aktueller Umfrage sind Parkierungskosten in der Schweiz gestiegen

Eine repräsentative Umfrage des TCS zur Ermittlung der aktuellen Parkierungs- und Fahrzeugpflegekosten in der Schweiz zeigt, dass die Kosten für Autobesitzende im Vergleich zu früheren Erhebungen überdurchschnittlich gestiegen sind. Auch die Ausgaben für Autowäsche und -pflege sind höher. Bei der Kilometerkostenberechnung für Personenwagen machen diese Faktoren 20 Prozent der jährlichen Kosten eines Durchschnittsautos und ein Drittel der Fixkosten aus.

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Auf der A13 bei Uster ZH: Alkoholisierter Raser mit 265 km/h geblitzt

Die Kantonspolizei Zürich hat in der Nacht auf Samstag (7./8.11.2024) in Zürich einen Motorradraser und später in Uster ein Raser mit seinem Auto angehalten und die Lenker sowie die Mitfahrer verhaftet. Am Freitagabend, kurz nach 22.30 Uhr, fiel einer Polizeipatrouille in Zürich Seebach ein Motorradfahrer mit hochgeklapptem Kontrollschild auf. Während der Nachfahrt beschleunigte der Motorradfahrer auf der Glattalstrasse auf über 100 km/h statt der signalisierten 50 km/h. Er konnte noch auf der Glattalstrasse angehalten und kontrolliert werden. Der 18-jährige Spanier, der mit einem Lernfahrausweis unterwegs war, wurde festgenommen. Die genaue Geschwindigkeit wird nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Zürich ermittelt. Der Lernfahrausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

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Mehr als die Hälfte aller E-Trottinett-Unfälle ereignen sich im Herbst und Winter im Dunkeln

Unfälle mit E-Trottinetts nehmen stetig zu. Die Analyse des TCS zeigt einen klaren Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt der Unfälle und der Dunkelheit in den Wintermonaten. Anlässlich des 18. internationalen Tag des Lichts erinnert der TCS an die Regeln, die man mit dem E-Trottinett beachten muss, und gibt praktische Tipps, um auch bei Dunkelheit gut sichtbar zu sein.

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Das Gesichtsverhüllungsverbot gilt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist es an öffentlich zugänglichen Orten in der ganzen Schweiz verboten, das Gesicht zu verhüllen. An seiner Sitzung vom 6. November 2024 hat der Bundesrat die neuen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Wer unrechtmässig das Gesicht verhüllt, wird mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft.

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