Im Vorfeld einer atlantischen Kaltfront hat sich eine schwach aktive Föhnlage im Alpenraum eingestellt.
Vor genau 40 Jahren, am 8. November 1982, herrschte ebenfalls eine Föhnlage, allerdings von einem anderen Schlag.
Erinnern Sie sich an unseren Beitrag "Betrüger verlangen Paysafecard Codes von Verkäufern auf Kleinanzeigen Plattformen", bei welchem man die Versicherungsgebühr des Geldtransportes vom Paketlieferdienste mittels Paysafecards bezahlen soll?
Nun melden sich erneut Betrüger und behaupten den verlorenen Vermögenswert zurückholen zu können. Hierbei handelt es sich jedoch um einen sogenannten Recovery Scam.
In der Nacht verhinderte eine schwache Störung die Nebelbildung weitestgehend. Tagsüber sorgte dann ein Hochdruckgebiet für meist sonniges und erneut mildes Herbstwetter.
Bei zeitweise mässigem Südwestwind stieg die Temperatur am Nachmittag auf 14 bis 17 Grad.
Eine nicht ganz einfache Wetterlage beschäftigte uns heute. Nach dem kurzen Wintereinbruch in den Bergen, zog aus Westen ein Zwischenhoch über den Alpenraum hinweg.
Zusammen mit den Veränderungen in den höheren Luftschichten entstanden im Temperaturprofil mehrere Inversionen, welche im Folgenden erläutert werden.
Endlich, es tut sich wieder was in der Wetterküche! Auf das gestrige „Fischbuffet“ folgte heute das Dessert in Form einer Kaltfront.
Klingt kulinarisch spannend, doch in Realität wich diese Euphorie schnell der Ernüchterung: Der Kaltfront ging über der Schweiz sprichwörtlich die Puste aus.
Ein Zwischenhoch trocknete die Luft auf heute zunehmend ab. Da die zweite Nachthälfte bereits teils klar war, bildete sich im Mittelland recht verbreitet Nebel, welcher sich örtlich erst bis am späten Nachmittag auflöste.
Sonst herrschte vielerorts uneingeschränkter Sonnenschein vor, dies trotz etwas Restbewölkung am Vormittag. Mit Tageshöchstwerten zwischen 14 und 20 Grad war es weiterhin viel zu warm für die Jahreszeit. Und es wird in den nächsten Tagen noch wärmer, besonders in Lagen zwischen 1000 und 2000 Metern.
Unfälle im Strassenverkehr sind absolute Stress- und Ausnahmesituationen – auch wenn man nicht selbst darin verwickelt ist. So sagt fast ein Drittel der Autofahrer in der Schweiz (28,5 Prozent), dass sie sich als Unbeteiligte an einer Unfallstelle unsicher fühlen – beispielsweise in Bezug auf das angemessene Verhalten, die Kenntnis geltender Verkehrsregeln oder die Reaktion in Gefahrensituationen.
Das ergab eine repräsentative GfK-Online-Umfrage[1] im Auftrag des Technologieunternehmens Continental Suisse SA. Continental gibt Tipps für mehr Verkehrssicherheit an Unfallstellen.
Über den Messengerdienst Whatsapp können derzeit keine Nachrichten gesendet oder empfangen werden. Das Problem tritt nicht nur in der Schweiz auf, sondern weltweit. Die Ursache ist noch unklar.
Der Nachrichtendienst Whatsapp kämpft weltweit mit Problemen. Auch die Schweiz ist betroffen: Das Senden und Empfangen von Nachrichten ist gestört – dies zeigen mehrere tausend Störungsmeldungen auf der Plattform Allestoerungen.ch.
Betrüger verschicken SMS angeblich im Namen der Zürcher Kantonalbank und behaupten: "Laut unserem System wurde Ihre ZKB Access App vorübergehend eingeschränkt".
Die Betrugsmasche
Das Wetter in der Schweiz brachte heute praktisch alle Facetten zum Vorschein. Im Mittelland begann der Tag teilweise neblig, in den nördlichen Alpentälern föhnig und im Süden fiel zunehmend Regen.
Und dann mischte auch noch Saharastaub mit.
Am Donnerstagnachmittag bildeten sich über Frankreich kräftige Gewitter und zogen in einer sommerlich anmutenden Gewitterlinie quer über das Land hinweg bis in den Süden Belgiens.
Am Freitag hielt die Südwestwetterlage mit dem Heranführen von warmer und labiler Luft an. Der Schwerpunkt der Wetteraktivität verlagerte sich dabei zunehmend zu uns in die Schweiz.
Ein umfangreiches Tief befand sich heute über dem Atlantik. Ein darin eingelagertes Randtief zog über die Bretagne und führte eine Kaltfront zur Schweiz.
Mit der zunehmenden Südwestlichen Strömung setzte in der Nacht auf Donnerstag ein Überströmen über dem Alpenraum ein, was sich auf der Leeseite (windabgewandten Seite) als schwacher Föhn bemerkbar machte.
Die geltenden Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Erziehung sind ausreichend. Ein neuer Gesetzesartikel ist nicht nötig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 verabschiedet hat.
Im Auftrag des Nationalrats legt er aber eine Formulierung für eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch (ZGB) vor, mit der die gewaltfreie Erziehung im Sinne eines Leitbildes im Gesetz verankert werden könnte.
Der grenzüberschreitende Handel mit Foltergütern soll künftig strenger kontrolliert werden. Zudem soll unter anderem die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Foltergütern verboten werden.
Der Bundesrat hat deshalb am 19. Oktober 2022 die Vernehmlassung für das Foltergütergesetz eröffnet.
Das geltende Strafrecht schützt Mobbing-Opfer ausreichend. Dies gilt sowohl für Mobbing-Handlungen im Internet als auch für Taten in der analogen Welt.
Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am 19. Oktober 2022 verabschiedet hat. Das Thema der Rechtsdurchsetzung bei Hassreden will er separat prüfen.
Zum Schweizer Kinostart zeigt die Datenschutzbeauftragte am Montag, 31. Oktober um 18.20 Uhr im Kino RiffRaff in Zürich den Dokumentarfilm Girl Gang.
Anschliessend spricht der Journalist Simon Jacoby mit der Regisseurin Susanne Regina Meures und mit Katja Rost, Soziologie-Professorin der Universität Zürich.
Heute präsentierte sich das Wetter in der Schweiz weitgehend grau. Es zeichneten sich allerdings unterschiedliche Wetterelemente für dieses Grau verantwortlich.
Im Mittelland war dies zunächst der Hochnebel, später verursachte dort wie in den übrigen Regionen hohe und mittelhohe Bewölkung den grauen Himmel. Trotzdem konnte für Mitte Oktober mit Tageshöchsttemperaturen von 17 bis knapp 20 Grad von milden Verhältnissen gesprochen werden.
Bern, 12.10.2022 - Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet.
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.