Foltergütergesetz - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der grenzüberschreitende Handel mit Foltergütern soll künftig strenger kontrolliert werden. Zudem soll unter anderem die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Foltergütern verboten werden.

Der Bundesrat hat deshalb am 19. Oktober 2022 die Vernehmlassung für das Foltergütergesetz eröffnet.

Mit dem Foltergütergesetz wird die Europaratsempfehlung vom 31. März 2021 zur Kontrolle von Gütern, die für Folter oder zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden können, umgesetzt. Diese stützt sich weitgehend auf die von der EU im Jahr 2005 erlassene „Verordnung über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten“ (EU-Anti-Folter-Verordnung).

Der in der Schweiz bereits umgesetzte Teil der Europaratsempfehlung, nämlich Arzneimittel, die für die Hinrichtung von Menschen verwendet werden können, soll im neuen Gesetz und nicht mehr im Heilmittelgesetz (HMG; SR 812.21) verankert werden. Neben der bestehenden Bewilligungspflicht für die Ausfuhr solcher Arzneimittel soll auch die Erbringung von technischer Hilfe oder Vermittlungsleistungen bewilligungspflichtig werden.

Mit dem neuen Gesetz soll nun auch die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Foltergütern verboten werden. Darüber hinaus soll auch die Bereitstellung von technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen sowie deren Bewerbung und Präsentation auf Messen verboten sein.

Mit dem Begriff Foltergüter sollen Güter bezeichnet werden, die ausser zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter keine praktische Verwendung haben. Güter, die sowohl zur Folter aber auch zu anderen Zwecken verwendet werden können, würden bei der Ausfuhr aus der Schweiz einer Bewilligungspflicht unterstellt. Eine Genehmigungspflicht wäre auch für die Erbringung von technischer Hilfe oder von Vermittlungsdienstleistungen im Zusammenhang mit diesen doppelt verwendbaren Foltergütern erforderlich.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © canadastock – shutterstock.com

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