Ungar (26) kracht in Ampel und Kandelaber

(Dietikon ZH). In der Nacht auf Sonntag (18.10.2026) ist ein Autofahrer in Dietikon verunfallt, nachdem er die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hatte.

Er und seine Beifahrerin blieben unverletzt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Unfall: Sonntag, 18. Oktober 2026
  • Zeit: Gegen 0.45 Uhr
  • Ort: Ueberlandstrasse / Mutschellenstrasse in Dietikon
  • Autofahrer: 26-jähriger Ungare
  • Beifahrerin: 22 Jahre alt
  • Unfallhergang: Kontrollverlust beim Abbiegen
  • Kollisionen: Träger einer Lichtsignalanlage, Verkehrsinsel und Kandelaber
  • Polizei: Spurensicherung und erste Befragungen
  • Verdacht: Raserdelikt kann nicht ausgeschlossen werden
  • Feuerwehr: Verkehrslenkung und Demontage des beschädigten Kandelabers
  • Weitere Einsatzkräfte: EKZ und Tiefbauamt

26-jähriger Ungare verliert beim Abbiegen die Kontrolle

Gegen 0.45 Uhr fuhr ein 26-jähriger Ungare mit seinem Auto auf der Ueberlandstrasse und beabsichtigte in die Mutschellenstrasse abzubiegen.

Bei diesem Manöver verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug.

Auto prallt gegen Ampel und Kandelaber

Er touchierte mit seinem Auto den Träger der Lichtsignalanlage, überfuhr die Verkehrsinsel und prallte abschliessend in einen Kandelaber.

Der Autofahrer und seine 22-jährige Beifahrerin konnten das Auto unverletzt verlassen.

Kantonspolizei Zürich prüft mögliches Raserdelikt

Die Kantonspolizei Zürich sicherte vor Ort Spuren und führte erste Befragungen durch.

Die Unfallursache muss noch abschliessend geklärt werden. Ein Raserdelikt kann nicht ausgeschlossen werden.

Feuerwehr Dietikon muss umgefahrenen Kandelaber demontieren

Die Feuerwehr Dietikon stand für die Verkehrslenkung rund um die abgesperrte Unfallstelle im Einsatz.

Weiter demontierte sie den umgefahrenen Kandelaber.

In diesem Zusammenhang standen auch ein Mitarbeiter der EKZ sowie ein Mitarbeiter des Strassenunterhaltsdienstes des Tiefbauamts im Einsatz.


Polizei.news informiert | Schweizer Verkehrsrecht

Wann gilt eine Fahrt in der Schweiz als Raserdelikt?

In der Schweiz ist gesetzlich festgelegt, wann eine besonders krasse Geschwindigkeitsüberschreitung als Raserdelikt gilt. Entscheidend ist nicht allein das gefahrene Tempo, sondern wie stark die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Die gesetzlichen Rasergrenzen

Tempolimit Raserdelikt ab
30 km/h 70 km/h
50 km/h 100 km/h
80 km/h 140 km/h
120 km/h 200 km/h

Die Werte beziehen sich auf die rechtlich massgebende Geschwindigkeit nach Abzug der vorgeschriebenen Sicherheitsmarge.

Nicht nur extremes Tempo kann strafbar sein

Eine qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung kann auch durch besonders gefährliche Fahrmanöver begangen werden. Dazu zählen beispielsweise waghalsige Überholmanöver oder nicht bewilligte Rennen, wenn dadurch vorsätzlich das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen wird.

Welche Folgen drohen bei einem Raserdelikt?

Ein Raserdelikt kann strafrechtliche und administrative Folgen haben. Dazu gehören insbesondere eine strafrechtliche Verurteilung sowie der Entzug des Führerausweises.

Grundsätzlich sieht das Gesetz bei einem Raserdelikt einen Führerausweisentzug von mindestens zwei Jahren vor. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich.

Bei der strafrechtlichen Beurteilung spielen neben dem objektiven Fahrverhalten auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände eine Rolle.


 

Quelle: Kantonspolizei Zürich / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

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