Polizei kontrolliert 23 Barbershops, Imbisse und Shisha-Lounges – drei Personen festgenommen

(Kanton Zürich ZH). Am Donnerstagnachmittag (22.10.2026) hat die Kantonspolizei Zürich im ganzen Kanton verschiedene Gewerbebetriebe wie Barbershops, Imbissläden und Shisha-Lounges kontrolliert.

Dabei stellte sie mehrere Verstösse fest und verhaftete drei Personen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gebiet: Gesamter Kanton Zürich
  • Datum: Donnerstag, 22. Oktober 2026
  • Kontrollierte Betriebe: 23
  • Branchen: Barbershops, Imbissläden und Shisha-Lounges
  • Ausländerrechtliche Verstösse: Sechs Fälle
  • Festnahmen: Drei Personen
  • Sichergestellt: Eine grössere Menge Tabakprodukte
  • Weitere Feststellungen: Verstösse gegen bau-, steuer- und gewerberechtliche Vorschriften
  • Weiteres Vorgehen: Anzeigen und Weiterleitung an zuständige Fachstellen

23 Barbershops, Imbisse und Shisha-Lounges kontrolliert

Vom Nachmittag bis in die Abendstunden kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten insgesamt 23 Gewerbebetriebe. Die festgestellten Verstösse betrafen unter anderem das Gast- und Unterhaltungsgewerbe, den Verkauf von Tabakprodukten sowie ausländerrechtliche Bestimmungen.

Sechs ausländerrechtliche Verstösse festgestellt

In sechs Fällen wurden Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz festgestellt. Dabei ging es unter anderem um rechtswidrigen Aufenthalt, Erwerbstätigkeit ohne entsprechende Bewilligung sowie die Beschäftigung von Personen ohne erforderliche Arbeitsbewilligung. In diesem Zusammenhang verhaftete die Polizei eine 50-jährige Türkin, einen 38-jährigen Eritreer und einen 38-jährigen Senegalesen.

Grössere Menge Tabakprodukte sichergestellt

Bei den Kontrollen stellte die Polizei zudem eine grössere Menge an Tabakprodukten sicher. Weitere Feststellungen betrafen unter anderem bau-, steuer- und gewerberechtliche Vorschriften.

Die festgestellten Widerhandlungen werden den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht oder zur weiteren Bearbeitung an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet.

Polizei.news informiert | Gewerbekontrollen

Warum kontrolliert die Polizei verschiedene Gewerbebetriebe gleichzeitig?

Bei solchen Kontrollen prüfen die Behörden unterschiedliche gesetzliche Anforderungen. Neben der Einhaltung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen können auch Vorgaben für den Verkauf von Tabakprodukten, den Gastgewerbebetrieb oder die Nutzung von Geschäftsräumen eine Rolle spielen.

Vier häufige Kontrollbereiche

Arbeitsbewilligungen: Betriebe müssen vor einer Beschäftigung prüfen, ob die betreffende Person zur vorgesehenen Erwerbstätigkeit berechtigt ist. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus ab.

Tabakprodukte: Beim Verkauf gelten gesetzliche Anforderungen, beispielsweise zum Jugendschutz. Verstösse können behördliche Massnahmen nach sich ziehen.

Gastronomische Tätigkeiten: Wer Speisen oder Getränke anbietet, muss die für die konkrete Betriebsart geltenden Vorschriften beachten. Ein bestehender Gewerbebetrieb darf nicht automatisch jede zusätzliche Tätigkeit ausüben.

Bau- und Steuervorschriften: Auch die bewilligte Nutzung von Räumlichkeiten und die Erfüllung steuerlicher Pflichten können überprüft werden.

Welche früheren Gewerbekontrollen gab es?

Die Kantonspolizei Zürich führte bereits im Februar und Juni 2026 Kontrollen in Barbershops und weiteren Gewerbebetrieben durch. Dabei wurden ebenfalls Verstösse gegen unterschiedliche Vorschriften festgestellt. Es handelt sich um frühere, eigenständige Kontrollaktionen und nicht um dieselben Ermittlungsfälle.

Weitere Meldungen zu Polizeikontrollen finden Sie bei Polizeinews Zürich und Polizeinews Schweiz.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich

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