Polizei.news Redaktion

Uster Märt 2024: Fazit der Stadtpolizei Uster

Die Stadtpolizei konnte ihren Auftrag, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten oder diese wiederherzustellen, am ersten Markttag und in der ersten Freinacht vollumfänglich erfüllen. Polizeilicherseits konnte über ein angemessenes Aufgebot ein geordneter Ablauf des Uster Märts trotz anspruchsvoller Wetterbedingungen - Regenschauer bis am Mittag und tiefe Temperaturen ab dem Abend und über nachts - jederzeit gewährleistet werden. Grössere Zwischenfälle gab es tagsüber keine zu verzeichnen. In der ersten Freinacht musste mehrmals interveniert werden.

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Komfortabel und zuverlässig reisen im Limmattal mit Paul's Annen Supertaxi

Seit 2015 steht Paul's Annen Supertaxi und Transporte für zuverlässige Taxi- und Transportlösungen im Limmattal und darüber hinaus. Das breitgefächerte Angebot richtet sich an Privat- und Geschäftskunden gleichermassen: Ob klassische Taxifahrten, flexible Warentransporte oder stilvolle Limousinenservices – hier finden Sie die passende Lösung. Für Gruppenreisen steht ein komfortabler Grossbus mit Platz für bis zu 7 Personen sowie Gepäck zur Verfügung. Fahrten in der Mercedes E-Klasse-Limousine garantieren ein entspanntes Erlebnis – sei es für den Weg zu einem geschäftlichen Termin, zum Flughafen oder zu einem individuellen Ziel. Bei besonderen Anlässen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Firmenfeiern sorgt der Service dafür, dass niemand auf das gemeinsame Anstossen verzichten muss: Der sichere und komfortable Transport Ihrer Gäste zurück nach Hause wird zuverlässig organisiert.

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Zürich ZH: Keine Bussen mehr für Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen

Wer an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt, soll künftig dafür nicht mehr gebüsst werden können. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Allgemeine Polizeiverordnung dahingehend zu ändern. Die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration stellt in der Stadt Zürich eine Übertretung dar und kann mit einer Busse geahndet werden. Diese wird nach dem Verschulden bemessen, in der Regel spricht das Stadtrichteramt eine Busse von 200 Franken aus. Dazu kommen Verfahrensgebühren in ähnlicher Höhe.

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