Zürich ZH: Strafuntersuchung zu Datenleck bei Justizdirektion eingestellt
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat vor wenigen Tagen ihre Strafuntersuchung im Zusammenhang mit einem Ende 2022 aufgedeckten Datensicherheitsvorfall in der JI abgeschlossen.
Die untersuchten Vorwürfe liessen sich keiner Person zurechnen oder waren bereits verjährt, weshalb das Verfahren eingestellt wird.
An einer Berufungsverhandlung vor Obergericht am 4. November 2022 hatte ein Beschuldigter Informationen an Medienschaffende und Behördenvertreter abgegeben, welche möglicherweise sensible Daten enthielten. An diese Daten soll er vor Jahren über seinen Bruder gelangt sein, der damals im Auftrag der Informatikabteilung der Justizdirektion Computer und andere Datenträger zur Entsorgung oder fachgerechten Löschung übergeben erhalten habe.
Die Oberstaatsanwaltschaft hatte in der Folge die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich beauftragt, die fragliche Datenentsorgung einer vertieften strafrechtlichen Prüfung zu unterziehen. Gegenstand der dann von der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich geführten Strafuntersuchung bildeten Vorgänge im Zusammenhang mit der Frage, ob im Zeitraum 2000 bis 2014 vertrauliche Daten durch unsachgemässe Handhabung seitens der Informatikabteilung der Justizdirektion bzw. von ihr beauftragte Personen in Umlauf geraten sind.
Fehlende Zurechenbarkeit auf bestimmte involvierte Personen
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat diese Strafuntersuchung nun eingestellt. Allfällige tatbestandsmässige Handlungen liessen sich trotz aufwändiger Ermittlungen weder innerhalb der Direktion noch ausserhalb einer bestimmten Person zurechnen. Teilweise waren allfällige zu untersuchende Vorwürfe auch bereits verjährt.
Koordination mit Arbeit der parlamentarischen Untersuchungskommission
Die politische und administrative Aufarbeitung des Datensicherheitsvorfalls ist Gegenstand einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die 2023 vom Kantonsrat eingesetzt wurde. Die umfangreichen Erkenntnisse aus der Strafuntersuchung wurden der PUK zur Verfügung gestellt.
Die Einstellungsverfügung ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich