Stadt Zürich ZH: Telefonbetrüger festgenommen – Bargeld sichergestellt

Ende April konnte die Stadtpolizei Zürich mehrere Personen im Zusammenhang mit Telefonbetrugsdelikten festnehmen und Bargeld von knapp einer halben Million Franken sicherstellen.

Am Montag, 29. April 2024, erschien ein 79-jähriger Rentner in einer Polizeiwache und erklärte, dass er von einem angeblichen Polizisten angerufen worden sei.

Dieser habe ihn gebeten, einen grösseren Geldbetrag bei seiner Bank abzuheben, da es sich beim auf der Bank deponierten Geld um Falschgeld, sogenannte Blüten, handeln könnte. Um das auszuschliessen, sei er weiter gebeten worden, das Geld der Polizei zur Prüfung auszuhändigen. Weil dem Rentner das Ganze etwas eigenartig vorkam, begab er sich kurzerhand zur nächsten Polizeiwache der Stadtpolizei Zürich, um den Anruf zu melden.

Aufgrund dieser Schilderung leitete die Stadtpolizei umgehend Massnahmen ein, die kurze Zeit später zur Festnahme eines Geldabholers führten. Im Laufe der Ermittlungen kam es am vergangenen Montag und Dienstag zu weiteren Festnahmen und zu Hausdurchsuchungen im Kanton Zürich und im Kanton Solothurn. Dort konnten die Polizist/innen unter anderem Bargeld in der Höhe von rund einer halben Million Franken sicherstellen. Dabei handelt es sich um mutmassliches Deliktsgut aus weiteren Telefonbetrügen. Alle vier Personen, drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 24 und 43 Jahren aus Afghanistan und der Türkei wurden der Staatsanwaltschaft zugeführt.

Die wichtigsten Hinweise im Zusammenhang mit Telefonbetrug:

  • Die Polizei stellt nie telefonische Geldforderungen
  • Übergeben Sie nie Bargeld oder Wertgegenstände an Ihnen unbekannte Personen. Deponieren Sie keinesfalls Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände an einem zugewiesenen Ort.
  • Im Zweifelsfall beenden sie das Gespräch, indem Sie den Telefonhöher auflegen und umgehend die Notrufnummer 177 wählen, um Unsicherheiten abzuklären.
  • Auch wenn Sie bereits Opfer geworden sind, ist es wichtig, dass Sie unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten. Ihr Schamgefühl sollte Sie nicht von einer Anzeige abhalten. Mit einer Anzeige können Sie unter Umständen weitere potenzielle Opfer schützen.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Bildquelle: Stadtpolizei Zürich