Stadt Zürich ZH (Kreis 2): Telefonbetrug - Geldkurier und Begleiterin festgenommen

Fahnder der Stadtpolizei Zürich nahmen am Karfreitag Nachmittag, 7. April 2023, einen Kurier und seine Begleitung im Kreis 2 fest.

Diese holten nach einem „Schockanruf“ die Wertgegenstände ab.

Kurz vor Mittag meldete sich ein 85-jähriger Mann bei der Stadtpolizei Zürich und teilte mit, dass er von einem falschen Polizisten angerufen wurde. Am Telefon hätte der Betrüger von Einbrüchen in der Umgebung gewarnt und dass bei einem festgenommenen Täter seine Adresse gefunden worden sei. Der Mann erkannte die Absicht, liess die Täterschaft im Glauben, auf die angebotene „Hilfe“ eingehen zu wollen und informierte die Stadtpolizei Zürich. Rund eine Stunde später kam ein Mann bei ihm vorbei, um die Wertgegenstände abzuholen. Fahnder der Stadtpolizei Zürich hatten das Vorgehen mit dem Rentner abgesprochen und überwachten die Übergabe. Nur wenige Augenblicke nachdem der Abholer die Wertsachen an sich genommen hatte, klickten auch schon die Handschellen. Die Fahnder nahmen den 30-Jährigen sowie seine 24-jährige Begleiterin, beides afghanische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Kanton Solothurn, fest und übergaben sie an die Staatsanwaltschaft Zürich.

Aktuell gehen bei der Stadtpolizei Zürich vermehrt Meldungen über „falsche Polizisten“ ein. Die Maschen, dass angeblich ein Familienmitglied Opfer eines Unfalles geworden und deshalb rasch eine grössere Geldleistung zu erbringen sei oder wie oben beschrieben, dass in der Umgebung Einbruchdiebstähle verübt worden seien, werden aktuell vermehrt gemeldet. Diese Vorgehensweisen setzen die Betroffenen unter enormen Druck.

Im Zusammenhang mit Trick-Betrügern weist die Stadtpolizei Zürich auf Folgendes hin:

  • Die Polizei stellt nie telefonisch Geldforderungen oder verlangt nach Wertgegenständen.
  • Deponieren oder übergeben Sie nie Bargeld oder andere Wertgegenstände für oder an Ihnen unbekannte Personen.
  • Wenn Sie sich durch den Anrufer oder Anruferin unter Druck gesetzt fühlen, beenden Sie das Telefongespräch umgehend.
  • Melden Sie sich im Zweifelsfall immer frühzeitig telefonisch bei der Notrufnummer 117, um Unsicherheiten abzuklären. Lassen sie sich durch die Anrufenden keines Falles weiterverbinden.
  • Machen Sie Verwandte und Bekannte auf diese Betrugsversuche aufmerksam.
  • Melden Sie solche telefonischen Betrugsversuche bei der Polizei, auch wenn Sie den Betrugsversuch erfolgreich abgewehrt haben.

 

Quelle: Stadtpolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Zürich

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