Zürich ZH: Neue Regeln im Strafrecht – Psychologen dürfen Gutachten erstellen
Ab 1. Juni 2026 können im Kanton Zürich auch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit forensischer Zusatzausbildung Gutachten in Strafverfahren gegen Erwachsene erstatten. Ebenso gilt das für Gutachten im Justizvollzug im Hinblick auf Vollzugsentscheide.
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