Schutz der Verletzlichen vor Kriminalität

Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft verstärken ihren Einsatz zum Schutz von verletzlichen Bevölkerungsgruppen: Schwerpunkte der Strafverfolgung in den Jahren 2023 bis 2026 bilden insbesondere der Schutz von Seniorinnen und Senioren sowie der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und gegen Pädokriminalität im Internet.

Im Abstand von vier Jahren bestimmt der Regierungsrat die Schwerpunkte der Strafverfolgung durch Kantonspolizei und Staatsanwaltschaften neu. Für die Jahre 2019 bis 2022 waren das die fünf Themen Seniorenzentrierte Kriminalität, Geldwäscherei, digitales Strafverfahren, Gefährdung durch psychisch auffällige Personen sowie Gewalt gegen Frauen.



Rückfallrisiko gesenkt

Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern, Regierungsrätin Jacqueline Fehr, zeigte sich an der Medienkonferenz überzeugt, dass der Regierungsrat 2019 die richtigen Schwerpunkte formuliert hatte: „Wir haben dort angesetzt, wo die Gesellschaft verletzlich ist.“ Eine Gesellschaft sei dann verletzlich, wenn sich Menschen unsicher fühlten: „Wer Angst hat, zieht sich zurück.“ Deshalb seien der Schutz der Seniorinnen und Senioren sowie die kompromisslose Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen so wichtig. Verletzlichkeit entstehe aber auch, wenn wichtige wirtschaftliche Pfeiler bedroht seien – etwa der Finanzplatz durch Geldwäscherei. Oder wenn die Gefahr bestehe, in Schlüsselkompetenzen wie der Digitalisierung den Anschluss zu verlieren.

Mit den Schwerpunkten der letzten vier Jahre hat der Regierungsrat laut Jacqueline Fehr ein starkes Zeichen gesetzt und konkrete Fortschritte erzielt. Als Beispiele nannte sie die neu geschaffene Fachstelle Seniorenschutz bei der Kriminalpolizei, den beständigen Aufbau von Knowhow der Strafverfolgungsbehörden im Bereich Kryptowährungen und das Lernprogramm „Partnerschaft ohne Gewalt“. Mit letzterem ist es Justizvollzug und Wiedereingliederung gelungen, bei Fällen von häuslicher Gewalt das Rückfallrisiko von Tätern erheblich zu senken.

Mit Blick auf die Jahre 2023 bis 2026 hält der Regierungsrat an den drei Schwerpunkten „Schutz von Seniorinnen und Senioren“, „Digitale Beweisführung“ und „Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt“ fest. Als neue Schwerpunkte bestimmt er die „Verhinderung von clanartigen kriminellen Strukturen“ und die „Bekämpfung der Pädokriminalität im Netz“.

Nulltoleranz bei Gewalt gegen Frauen

Der Regierungsrat hat gegenüber jeder Form von Gewalt gegen Frauen eine ganz klare Haltung: Nulltoleranz. Daran richtet sich auch die Weiterführung des bisherigen Schwerpunkts in der Strafverfolgung aus. Die Anstrengungen werden entsprechend noch verstärkt. „Ein erfolgreicher Gewaltschutz ist eine Querschnitts- und Verbundaufgabe“, unterstrich Sicherheitsdirektor Mario Fehr: „Und er bleibt eine staatliche wie gesellschaftliche Daueraufgabe.“

Die bereits intensiv laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Istanbul-Konvention werden weiter vorangetrieben. Koordiniert wird der Massnahmenplan über den ganzen Kanton hinweg durch die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt bei der Kantonspolizei. Neben weiteren Massnahmen wird die Informations-, Sensibilisierungs- und Präventionskampagne „Stopp Gewalt gegen Frauen“ gezielt um den Aspekt „Stopp Häusliche Gewalt“ weiterentwickelt.

Schutz von Seniorinnen und Senioren ausbauen

Ein weiterer Schwerpunkt gilt den Seniorinnen und Senioren als besonders vulnerabler Gruppe, deren Anteil an der Bevölkerung in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Die Seniorinnen und Senioren stehen immer wieder im Fokus krimineller Gruppierungen, z.B. von Telefonbetrügern. Ebenso steigt das Risiko, physischer oder psychischer Gewalt im Alter ausgesetzt zu sein.

Im Zentrum der Weiterführung und Weiterentwicklung des vom Regierungsrat festgelegten Schwerpunkts steht die Fachstelle Seniorenschutz der Kantonspolizei und das von ihr entwickelte Netzwerk im Kanton. „Wir werden die in den letzten vier Jahren aufgebaute interdisziplinäre Zusammenarbeit noch weiter stärken und Instrumente zur Erkennung von Delikten und Missständen entwickeln, um die Meldekette Erkennen–Melden–Handeln zu institutionalisieren“, hielt Franziska Schubiger, Abteilungsleiterin in der Kriminalpolizei der Kantonspolizei Zürich und Leiterin der Fachstelle Seniorenschutz, fest.

Im Verbund gegen Pädokriminalität

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung der Pädokriminalität im Netz. Sexueller Missbrauch von Kindern gehört zu den gravierendsten Deliktsformen, da sie eine besonders vulnerable Gruppe der Bevölkerung betrifft, die durch Übergriffe schwerste Traumata erleiden kann. Die Zürcher Strafverfolgungsbehörden unternahmen bereits in der Vergangenheit grosse Anstrengungen gegen Pädokriminalität und konnte einige Ermittlungserfolge vorweisen. „Wir möchten unsere Anstrengungen angesichts der besonderen Verwerflichkeit dieser Deliktsform aber weiter verstärken“, betont der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Eckert. Die Bekämpfung der Pädokriminalität ist eine ausgesprochene Verbundaufgabe, in die sich Partner auf internationaler, nationaler und kantonaler Ebene teilen. Entsprechend geht es bei diesem Schwerpunkt unter anderem darum, die Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen weiter zu optimieren.

Gegen Clan- und Krypto-Kriminalität

Als weiteren Schwerpunkt der Strafverfolgungsbehörden hat der Regierungsrat die Verhinderung von clanartigen kriminellen Strukturen festgelegt. Auch im Kanton Zürich sind Ansätze derartiger Täterstrukturen erkennbar. Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft begegnen entsprechenden Sicherheitsrisiken unter anderem mit dem Erstellen von Lagebildern in Zusammenarbeit mit Behörden aus dem benachbarten Ausland. Zudem werden Konzepte für die Prävention und die Bekämpfung von Clankriminalität erarbeitet.

Der digitale Wandel der Gesellschaft wirkt sich inzwischen auf allen Deliktsfeldern aus. Entsprechend arbeiten Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft daran, das Wissen rund um digitale Ermittlungen und die dazu nötigen technischen Voraussetzungen laufend zu verbessern. Aufgebaut werden soll auch das Wissen zur Nachverfolgung von Kryptogeldern.

 

Quelle: Kanton Zürich
Artikelbild: Symbolbild © Ksanawo – shutterstock.com

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