Pfäffikon ZH: Polizei klärt auf – Regeln für Velofahrer auf Strasse, Radweg und Trottoir

Müssen Velofahrer den Radweg benützen?

Welcher Autolenker hat sich noch nicht geärgert, weil er auf einer stark befahrenen Strasse längere Zeit hinter einem Rennvelofahrer hinterherfahren musste, obwohl neben der Strasse ein offizieller Veloweg verlief?

An einem sonnigen Wochenende tummeln sich Fussgänger, Familien mit Velos, Inlineskater, Skateboarder und diverse weitere kreative Gefährte auf Radwegen. Beim Slalomfahren zwischen Kinderfahrradanhängern und rüstigen Rentnern fährt ein Rennvelofahrer sicher keine Bestzeit. Zudem gibt es auf den Radwegen häufig Unterbrüche – sei es, weil die Wege abrupt enden oder weil Strassen überquert werden müssen. Dies führt dazu, dass immer mehr Rennvelofahrer auf die Strasse ausweichen, weil dies angenehmer ist.

In Artikel 46 Absatz 1 des nationalen Strassenverkehrsgesetzes ist festgehalten, dass Velofahrer Radwege und -streifen benützen müssen. Wer stattdessen auf der Strasse fährt, zahlt 30 Franken Busse. Bei Fusswegen mit dem Zusatz «Velos gestattet» besteht hingegen Wahlfreiheit.

Dürfen Velofahrer auf der Strasse nebeneinander fahren?

Velofahrer, die gemeinsam auf der Strasse unterwegs sind, fahren oft nebeneinander, um während der Fahrt miteinander kommunizieren zu können. Dies kann für Autofahrer mühsam und für die Radfahrer auch gefährlich werden. Das Nebeneinanderfahren auf der Strasse ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen.

Art. 46 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bestimmt, dass Velofahrer nicht nebeneinander fahren dürfen. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, dem droht eine Ordnungsbusse von 20 Franken. Die Verkehrsregelnverordnung regelt die Ausnahmen des obigen Grundsatzes. Das Nebeneinanderfahren ist gestattet, wenn die Gruppe der Velofahrer mehr als zehn Fahrer umfasst. Ebenfalls darf nebeneinander gefahren werden, wenn dichter Velo- oder Motorfahrradverkehr herrscht. Dies deshalb, damit der übrige Verkehr trotz der vielen Velos nicht zum Erliegen kommt. Auf diese Weise ist es möglich, dass jeweils einzelne Gruppen von den Autos überholt werden können und sich am rechten Strassenrand keine endlosen Kolonnen von Velofahrern bilden. Ebenfalls darf dies auf Radwegen und auf signalisierten Rad-Fuss-Wegen auf Nebenstrassen erfolgen.

Was gilt auf dem Trottoir?

Auf dem Trottoir ist Velofahren verboten – es sei denn, es handelt sich um Kinder unter 12 Jahren. Wer sich nicht daran hält, zahlt 40 Franken Busse.

 

Quelle: Polizei Region Pfäffikon
Bildquelle: Symbolbild © Polizei Region Pfäffikon

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