Ohne Licht unterwegs: Polizei büsst fünf Velo- und E-Bike-Fahrende bei gezielten Kontrollen

(Winterthur ZH). Am Dienstag, 20. Oktober 2026, führte die Stadtpolizei Winterthur an verschiedenen Standorten Lichtkontrollen bei Velos und E-Bikes durch.

Dabei wurden fünf Personen wegen Fahrens ohne Licht gebüsst. Zur Verbesserung der Sichtbarkeit verteilte die Polizei Anstecklichter und Speichenreflektoren.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: Verschiedene Standorte in Winterthur
  • Datum: Dienstag, 20. Oktober 2026
  • Kontrollzeiten: 06.00–07.00 Uhr und 17.00–18.00 Uhr
  • Kontrollierte: 18 Velo- und E-Bike-Fahrende
  • Bussen: Fünf wegen Fahrens ohne Licht
  • Prävention: Anstecklichter und Speichenreflektoren verteilt
  • Ziel: Bessere Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit

Lichtkontrollen bei Velos und E-Bikes

Am Dienstagmorgen zwischen 6 und 7 Uhr sowie am frühen Abend zwischen 17 und 18 Uhr führte die Stadtpolizei Winterthur an verschiedenen Örtlichkeiten gezielte Lichtkontrollen durch. Im Fokus stand die Sichtbarkeit von Velos und E-Bikes im Strassenverkehr, insbesondere im Hinblick auf die kürzer werdenden Tage und die zunehmende Dunkelheit.

Insgesamt wurden 18 Velo- und E-Bike-Lenkende kontrolliert. Fünf Personen wurden wegen Fahrens ohne Licht gebüsst. Neben der Kontrolle der vorgeschriebenen Beleuchtung legte die Stadtpolizei Winterthur besonderen Wert auf die Prävention. Um die Sichtbarkeit der Zweiradfahrenden zu verbessern, wurden Anstecklichter und Speichenreflektoren abgegeben.

Die Stadtpolizei Winterthur weist darauf hin, die Beleuchtung zu überprüfen und bei Dunkelheit, Dämmerung sowie schlechten Sichtverhältnissen konsequent einzuschalten. Zusätzlich erhöhen helle Kleidung, reflektierende Elemente und Speichenreflektoren die Sichtbarkeit.

Polizei.news informiert | Lichtpflicht für Velos und E-Bikes

Velo oder E-Bike: Wann muss das Licht eingeschaltet sein?

Bei der Beleuchtung gibt es in der Schweiz einen wichtigen Unterschied zwischen klassischen Velos und E-Bikes.

Normales Velo: Bei Dunkelheit, Dämmerung und schlechten Sichtverhältnissen müssen vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht eingeschaltet sein. Tagsüber besteht bei guten Sichtverhältnissen keine allgemeine Lichtpflicht.

E-Bike: Seit dem 1. April 2022 müssen sowohl langsame als auch schnelle E-Bikes in der Schweiz auch tagsüber mit Licht unterwegs sein. Die Beleuchtung muss fest am Fahrzeug angebracht sein.

Reflektoren: Vorgeschrieben sind Reflektoren vorne und hinten sowie grundsätzlich an den Pedalen. Speichenreflektoren oder reflektierende Pneus bieten zusätzliche seitliche Sichtbarkeit.

Der 30-Sekunden-Lichtcheck vor jeder Fahrt

  • Vorder- und Rücklicht einschalten und prüfen, ob beide tatsächlich leuchten.
  • Bei Akku-Lichtern den Ladestand kontrollieren und rechtzeitig nachladen.
  • Prüfen, ob Jacken, Taschen oder Gepäck das Rücklicht verdecken.
  • Reflektoren von Schmutz befreien und auf festen Sitz überprüfen.

Besonders hilfreich im Herbst: Reflektierende Bänder an Fussgelenken, helle Kleidung und eine Leuchtweste machen Velofahrende bei schlechten Lichtverhältnissen besser erkennbar. Sie ergänzen die Beleuchtung, ersetzen diese aber nicht.

 

Quelle: Stadtpolizei Winterthur
Bildquelle: Symbolbild © Stadtpolizei Winterthur

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