Kantonspolizei Zürich: Polizei erinnert an das Reissverschlussprinzip gegen Staus
Reissverschluss statt Gedränge.
Endet ein Fahrstreifen, gilt das Reissverschlussprinzip: Beide Spuren werden bis zum Spurabbau genutzt, erst dort wird abwechslungsweise eingefädelt.
So kann der Verkehr besser fliessen, und unnötige Staus werden vermieden.
Wichtig: Die Lücke darf nicht erzwungen werden.
Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, riskiert eine Busse. Freundlichkeit kostet nichts.
Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Kantonspolizei Zürich