Kantone ZH/BL/SG: Falsche Handwerker rauben ältere Menschen aus – 60 Monate Haft gefordert

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Ende Februar 2026 beim Bezirksgericht Meilen Anklage gegen zwei Männer erhoben wegen banden- und gewerbsmässigen Diebstahls sowie Raubs.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in 18 Fällen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in mehreren Kantonen Zutritt zu den Liegenschaften von älteren Menschen verschafft und Wertsachen im Umfang von insgesamt knapp 300’000 Franken entwendet zu haben.

Anfang November 2024 wurde in Greifensee eine 84-jährige alleinlebende Frau Opfer eines Raubdelikts. Umfangreiche Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat führten Mitte April 2025 zur Verhaftung zweier deutscher Staatsangehöriger im Alter von heute 39 Jahren. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnten den beiden Beschuldigten weitere Vermögensdelikte zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Strafverfahren abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Meilen Anklage erhoben.

Gemäss Anklage sollen sich die Beschuldigten zwischen Anfang Juni und Anfang November 2024 in den Kantonen Zürich, St. Gallen und Basel-Landschaft in insgesamt 18 Fällen Zutritt zu privaten Liegenschaften verschafft haben, die sich jeweils in Nachbarschaft einer Baustelle befanden. Sie gaben gegenüber den betagten, mehrheitlich alleinlebenden Geschädigten wahrheitswidrig an, bei ihren Arbeiten auf der benachbarten Baustelle Schäden auf den Dächern der betreffenden Liegenschaften entdeckt zu haben, die zu Wassereintritten führen könnten, und boten an, diese Schäden genauer anzuschauen und zu beheben.

Nach gewährtem Zutritt sollen sie das erschlichene Vertrauen ausgenutzt, die Geschädigten gezielt abgelenkt und in einem unbeobachteten Moment Deliktsgut im Gesamtwert von insgesamt knapp 300’000 Franken entwendet haben. Die Staatsanwaltschaft wirft einem der Beschuldigten zudem vor, beim Vorfall von Anfang November 2024 in Greifensee Gewalt gegen eine Geschädigte angewendet zu haben, um an Deliktsgut aus einem Tresor zu kommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem einen Beschuldigten banden- und gewerbsmässigen Diebstahl sowie Raub vor und beantragt dem Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 60 Monaten sowie eine Landesverweisung von 9 Jahren. Dem anderen Beschuldigten wirft sie banden- und gewerbsmässigen Diebstahl vor und beantragt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten sowie eine Landesverweisung von 7 Jahren.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Zürich

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