Kanton Zürich: Staatsanwaltschaft stellt Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft für B. K.

Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich beantragt dem Zwangsmassnahmengericht, gegen den Insassen B.K. Untersuchungshaft anzuordnen.

Sie legt ihm Delikte zur Last, die sich während der Haftzeit ereignet haben sollen. Die Staatsanwaltschaft reagiert damit auf einen Entscheid des Obergerichts, B.K. sei in den nächsten Tagen freizulassen.

Das Zürcher Obergericht hat vor wenigen Tagen entschieden, die Fortsetzung der Sicherheitshaft gegen B.K. sei nicht mehr verhältnismässig. B.K. sei darum innerhalb weniger Tage aus der Haft zu entlassen. Das Obergericht begründet diesen Entscheid mit der Feststellung, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe für B.K. im Rahmen der bisherigen Haftdauer liegen dürfte. Diese Präsidialverfügung des Obergerichts ficht die Staatsanwaltschaft nicht an.

Der Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft erfolgt im Kontext eines anderen Verfahrens, welches bei der Staatsanwaltschaft I im Zusammenhang mit Vorfällen in Vollzugseinrichtungen hängig ist. Dem Beschuldigten werden in diesem hängigen Verfahren insgesamt 33 Delikte zur Last gelegt, welche er im Zeitraum von 22.11.2018 bis 28.06.2022 begangen haben soll. Es geht dabei namentlich um einen Fall von versuchter schwerer Körperverletzung, um mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfache Drohung und einfache Körperverletzung. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Die Staatsanwaltschaft I beantragt Untersuchungshaft, weil aus ihrer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt Wiederholungsgefahr besteht. Der Entscheid über die Anordnung von Untersuchungshaft liegt beim zuständigen erstinstanzlichen Zwangsmassnahmengericht.

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Quelle: Staatsanwaltschaft Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

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