Kanton Zürich: Sicherheitsdirektion unterstützt Übergangswohnen nach Aufenthalt im Frauenhaus

Die Frauenhäuser im Kanton Zürich erhalten zusätzliche Mittel, um gewaltbetroffene Frauen beim Übertritt vom Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu unterstützen.

Die Sicherheitsdirektion gewährt Beiträge in der Höhe von insgesamt 300’000 Franken für Übergangslösungen.

Häusliche Gewalt existiert in unterschiedlichsten Formen. Bei akuter Bedrohung finden gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Schutz im Frauenhaus. Im Kanton Zürich stehen drei Frauenhäuser zur Verfügung. Die privaten Einrichtungen finanzieren sich hauptsächlich über die von der Opferhilfe und von der Sozialhilfe im Einzelfall übernommenen Kosten der Aufenthalte von Frauen und Kindern. Seit 2020 unterstützt das Kantonale Sozialamt der Sicherheitsdirektion die Frauenhäuser mit namhaften Sockelbeiträgen.

Oft benötigen Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus noch weitere professionelle Unterstützung, da die Beendigung einer gewaltgeprägten Beziehung sehr herausfordernd ist. Häufig finden die Frauen auch nicht sofort eine eigene Wohnung. Für die Bereitstellung von Wohnraum für Frauen, die zwar nicht mehr auf den vollumfänglichen Schutz im Frauenhaus, aber immer noch auf Unterstützung angewiesen sind, gewährt die Sicherheitsdirektion den Frauenhäusern ab 2023 jährliche Beiträge von rund 300’000 Franken.

„Die Frauenhäuser leisten eine wertvolle, unverzichtbare Arbeit und begleiten die gewaltbetroffenen Frauen bei Bedarf auch nach dem Aufenthalt“, hält Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest: „Mit guten Übergangslösungen leisten wir einen weiteren Beitrag für einen nachhaltigen Schutz vor häuslicher Gewalt.“

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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