Kanton Zürich: Neue Velostandards für eine sichere und attraktive Veloinfrastruktur

Der Kanton Zürich hat neue Standards für den Veloverkehr erarbeitet, die heute publiziert worden sind. Diese tragen dazu bei, dass die Veloinfrastruktur im Kanton Zürich sicherer und attraktiver wird.

Die Velostandards dienen Projektleitenden der Verwaltungen von Kanton, Städten und Gemeinden sowie von Planungs- und Ingenieurbüros als Arbeitsinstrument. Für kantonale Vorhaben sind sie verbindlich. Damit setzt der Kanton eine bedeutende Massnahme aus dem Veloförderprogramm 2 um.

Damit noch mehr Züricherinnen und Zürcher jeden Alters das Velo im Alltag nutzen, braucht es eine sichere, durchgehende und attraktive Veloinfrastruktur. Vielerorts fehlt diese jedoch noch oder entspricht nicht den Anforderungen an die Sicherheit. Mit den neuen Velostandards legt der Kanton Zürich einen wesentlichen Baustein für eine sichere, zeitgemässe und bedarfsgerechte Veloinfrastruktur.

Verbindlich für kantonale Vorhaben

Die Velostandards sind ein übersichtliches und einfach verständliches Arbeitsmittel für Projektleitende der Verwaltungen von Kanton, Städten und Gemeinden sowie von Planungs- und Ingenieurbüros. Sie bilden die Neben- und Hauptverbindungen sowie die Veloschnellrouten des kantonalen Velonetzplanes ab und zeigen den aktuellen Wissensstand auf. Der Kanton Zürich setzt die Velostandards im Sinn einer Weisung in Kraft. Für kantonale Vorhaben sind sie verbindlich, für kommunale Veloprojekte haben sie empfehlenden Charakter.

Umsetzung kantonaler Aufgaben

Die neuen Velostandards erfüllen die kantonale Aufgabe aus dem nationalen Veloweggesetz. Dieses schreibt vor, dass bei der Umsetzung von Strassenprojekten die Planungsgrundsätze und Ausbaustandards einzuhalten sind. Sie sind weiter Teil der kantonalen Standards für Staatsstrassen, welche den Wandel von der „verkehrsorientierten“ zur „siedlungsorientierten“ Planung anstreben. Mit den neuen Velostandards setzt der Kanton zudem eine bedeutende Massnahme aus dem Veloförderprogramm 2 um. Die Standards Veloverkehr lösen die „Richtlinie Veloverkehr, Übergangsdokument (1. September 2021)“ ab.

Die Velostandards wurden von den Fachleuten des Amts für Mobilität und des Tiefbauamts in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Zürich erarbeitet.

Weitere Informationen

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Kanton Zürich

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