Kanton Zürich: Mit Electronic Monitoring gegen häusliche Gewalt

Der Kanton Zürich startet im August einen Pilotbetrieb mit sogenannt dynamischem Electronic Monitoring. Bisher erlaubt Electronic Monitoring im Kanton Zürich lediglich zu kontrollieren, ob Straftäter Rayonverbote einhalten.

Der Pilotversuch geht einen Schritt weiter und registriert gleichzeitig die Bewegungen von „Tatpersonen“ und „Opfern“.

Bund und Kantone haben sich 2021 darauf verständigt, den Kampf gegen häusliche Gewalt zu verstärken. Bundesrätin Elisabeth Baume Schneider, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), und die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr als Delegationsleiterin der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben am Freitag in Bern eine Zwischenbilanz gezogen.

Der Kanton Zürich wendet Electronic Monitoring (EM) aktuell schon regelmässig an. Als mildere Massnahme zur Untersuchungshaft- oder Sicherheitshaft können Rayonverbote oder Rayonarreste angeordnet werden. EM hat dabei in ausgewählten Fällen die Funktion eines Kontrollinstruments, das zeigt, ob sich Tatpersonen an Vorgaben halten. Einen unmittelbaren Schutz von möglichen Opfern gewährleistet EM bisher nicht.

Bewegungen von Tatperson und Opfer im Fokus

In einem Pilotprojekt geht der Kanton Zürich jetzt einen Schritt weiter. Er setzt EM versuchsweise dazu ein, gleichzeitig rund um die Uhr die Bewegungen von „Tatpersonen“ und „Opfern“ zu registrieren. Auf diese Weise erlangt eine spezialisierte EM-Überwachungszentrale Kenntnis davon, wenn sich eine Tatperson in der Nähe des Opfers aufhält. Das Opfer kann umgehend informiert und falls nötig eine polizeiliche Intervention zum Schutz des Opfers eingeleitet werden. Zudem kann die Staatsanwaltschaft über den Verstoss gegen Auflagen informiert werden. Die Erkenntnisse aus diesem Pilotbetrieb sollen klären, ob mittelfristig diese Form der Überwachung zur Anwendung kommen soll.

Vorbild für die Ausweitung des Versuchs ist Spanien. Das Land hat mit einem kombinierten Einsatz von EM bei Opfern und Tatpersonen langjährige, gute Erfahrungen gemacht. Eine Schweizer Delegation hat sich das spanische Vorgehen bei einem Besuch im Januar 2023 erklären lassen. Erkenntnisse aus dem Besuch fliessen ins Zürcher Pilotprojekt ein.

Der Zürcher Pilotbetrieb dauert ein Jahr von August 2023 bis Juli 2024. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, ob und wie ein dynamisches EM im Kanton Zürich sinnvoll eingesetzt werden könnte. Untersucht werden soll unter anderem, wie gross ein Sicherheitsrayon sinnvollerweise sein muss, welche Wirkung die Überwachung auf das Sicherheitsgefühl von möglichen Opfern hat und wie EM-Überwachungszentrale, Polizei und Staatsanwaltschaft am wirksamsten zusammenarbeiten können.

Schutz vor häuslicher Gewalt weiter erhöhen

Der Pilotbetrieb soll innerhalb der bestehenden Strukturen durchgeführt werden. Zusätzliche Kosten in der Höhe von rund 65’000 Franken entstehen durch die Miete weiterer Überwachungsgeräte. Beteiligt sind Justizvollzug und Wiedereingliederung (Federführung), Kantonspolizei, Oberstaatsanwaltschaft und die Kantonale Opferhilfestelle.

„Jede einzelne Tat von häuslicher Gewalt ist eine zu viel“, sagte die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr zum zusätzlichen Engagement der Zürcher Behörden. „Wir wollen und müssen häusliche Gewalt wirksam bekämpfen. Ich sehe eine grosse Chance, dass dynamisches Electronic Monitoring den Schutz vor häuslicher Gewalt im Kanton Zürich weiter erhöht“.

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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