Kanton Zürich: Gegenvorschlag zur „Anti-Chaoten-Initiative“

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung („Anti-Chaoten-Initiative“) abzulehnen und einem Gegenvorschlag zur Verschärfung der Kostentragungspflicht bei Polizeieinsätzen zuzustimmen.

Bei der kantonalen Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung („Anti-Chaoten-Initiative“) geht es im Kern darum, dass Polizeieinsätze im Rahmen von Demonstrationen, Kundgebungen oder illegalen Hausbesetzungen in Zukunft nicht mehr den Steuerzahlerinnen und -zahlern zur Last fallen sollen.

Auch die Kosten für Sachbeschädigungen im Rahmen solcher Vorfälle sollen nicht mehr vom Staat, sondern von den Veranstalterinnen und Veranstaltern selbst, von Störerinnen und Störern und teilweise auch von blossen Teilnehmenden getragen werden. Zudem sollen Veranstaltungen wie Demonstrationen und Kundgebungen von einem gewissen Ausmass auf öffentlichem Grund stets bewilligungspflichtig werden.

Nach Einschätzung des Regierungsrates greift eine umfassende Bewilligungspflicht ohne Not in die Gemeindeautonomie ein, was abzulehnen ist. Die Auferlegung der Kosten von Sachbeschädigungen oder anderer Schäden im Rahmen von Demonstrationen und anderen Veranstaltungen wird bisher über den Zivilweg geltend gemacht, weshalb für eine zusätzliche Regelung im kantonalen Recht keine Notwendigkeit besteht. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat entsprechend, die Volksinitiative abzulehnen. Dem Anliegen der vermehrten Kostenüberbindung bei Polizeieinsätzen soll indessen durch einen Gegenvorschlag Rechnung getragen werden.

Gestützt auf das geltende Polizeigesetz kann die Polizei bereits heute von den Verursachern eines Einsatzes, wenn diese vorsätzlich oder grobfahrlässig handeln, Kostenersatz verlangen. Der Gegenvorschlag soll die Kostentragungspflicht verschärfen, indem Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze in Zukunft zwingend an die Verursacherinnen und Verursacher überbunden werden, sofern diese vorsätzlich gehandelt haben.

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

Publireportagen

Empfehlungen