Kanton Zürich: Einheitlicher und digital - neue Regeln beim Einbürgern ab Juli

Die Zürcher Stimmberechtigten haben im Mai 2022 das Kantonale Bürgerrechtsgesetz mit klarer Mehrheit angenommen. Nun hat der Regierungsrat die dazugehörige Verordnung verabschiedet.

Das neue Einbürgerungsrecht setzt auf die langjährige bewährte Praxis, ermöglicht aber ein digitales Verfahren.

Mit dem Kantonalen Bürgerrechtsgesetz (KBüG) ergänzt und konkretisiert der Kanton Zürich die neuen Vorgaben des Bundes über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die Zürcher Stimmberechtigten haben das Gesetz am 15. Mai 2022 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,1 Prozent angenommen. Gegenüber der geltenden, bewährten Praxis im Kanton sieht das Bürgerrechtsgesetz nur wenige Änderungen vor. In einigen Bereichen, zum Beispiel bei der Prüfung der Grundkenntnisse, leistet es aber einen wichtigen Beitrag zu einer einheitlicheren Behandlung der Einbürgerungsgesuche.

Nun hat der Regierungsrat auch die Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) im Rahmen einer Totalrevision an das neue Gesetz angepasst. Die Verordnung regelt die Details des Verfahrens. In der Vernehmlassung fand der Entwurf breite Zustimmung. Gesetz und Verordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Auch die Verordnung setzt im Grundsatz auf Bewährtes aus der Praxis. Neu ist unter anderem, dass die Bewerbenden weniger Unterlagen selbst einreichen müssen. Denn im Zuge der Digitalisierung hat die kantonale Verwaltung mittlerweile die Möglichkeit, verschiedene Dokumente direkt aus elektronischen Registern zu beziehen. Weiter regelt die Verordnung das Vorgehen beim Einbürgerungsgespräch näher. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Minderjährigen.

Das neue Gesetz und die Verordnung schaffen zudem eine Rechtsgrundlage für die eEinbürgerung. Diese hat das kantonale Gemeindeamt parallel zur neuen Gesetzgebung entwickelt. Seit Mai 2022 können Bewerbende ihr Gesuch online einreichen. Anfang dieses Jahres startete zudem der Betrieb einer Fachapplikation, auf der Kanton und Gemeinden die Gesuche gemeinsam und ohne Medienbrüche bearbeiten können.

 

Quelle: Kanton Zürich
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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