Einstellung der Strafverfahren gegen Michael Lauber, Gianni Infantino und weitere Beschuldigte

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber, Fifa- Präsident Gianni Infantino, den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold sowie weitere beschuldigte Personen wird eingestellt.

Der Verdacht auf eine Instrumentalisierung der Bundesanwaltschaft durch die FIFA hat sich im Verlauf der umfassenden Untersuchung nicht erhärtet. Der Tatverdacht wurde im Gegenteil entkräftet. Ermittelt wurde wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, Amtsmissbrauchs und Begünstigung bzw. Anstiftung hierzu. Dabei ging es um informelle Treffen, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zwischen den genannten Personen stattgefunden hatten. Die Treffen waren nicht protokolliert worden. Aus diesem Grund werden die Verfahrenskosten teilweise auf die Beschuldigten der Bundesanwaltschaft überwälzt.

Nachdem der ausserordentliche Bundesanwalt, der ursprünglich mit der Untersuchung der informellen Treffen betraut worden war, wegen Befangenheit in den Ausstand versetzt worden und per Ende Mai 2021 von seinem Amt zurückgetreten war, betraute die Vereinigte Bundesversammlung am 15. Dezember 2021 Ulrich Weder und Hans Maurer gemeinsam mit der Untersuchung.

In der Folge wurden die informellen Treffen vom 8. Juli 2015, 22. März 2016, 22. April 2016 und 16. Juni 2017 in Bern und Zürich eingehend auf ihre strafrechtliche Relevanz untersucht. Diese Treffen hatten in unterschiedlicher Zusammensetzung zwischen dem ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und weiteren Vertretern der Bundesanwaltschaft sowie Vertretern der FIFA, unter anderen Gianni Infantino, sowie dem Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold stattgefunden. Vor allem aufgrund der fehlenden Dokumentation durch die Bundesanwaltschaft, aber auch wegen des Aussageverhaltens mehrerer Gesprächsteilnehmer zur Existenz und zum Gegenstand der Treffen sowie wegen einzelnen zeitlichen Koinzidenzen zwischen diesen Treffen und Verfahrensschritten in den Straf- und Rechtshilfeverfahren des bundesanwaltschaftlichen Komplexes „Weltfussball“, bestand ein Tatverdacht auf Amtsmissbrauch oder Begünstigung und Verletzung des Amtsgeheimnisses bzw. der Anstiftung hierzu. Der Verdacht auf eine Instrumentalisierung der Bundesanwaltschaft durch die FIFA stand im Raum.

Tatverdacht entkräftet: Keine Hinweise auf Verabredungen oder Vereinbarungen

Die durchgeführten Untersuchungen stützten den erwähnten Tatverdacht jedoch nicht, sondern entkräfteten ihn. Das Treffen vom 8. Juli 2015 (Michael Lauber, André Marty und Rinaldo Arnold) hatte nichts mit dem FIFA-Verfahrenskomplex zu tun. Vielmehr ist aufgrund

der Untersuchungen davon auszugehen, dass dieses Treffen Rinaldo Arnold einer Interessebekundung an einer freien Stelle der Bundesanwaltschaft diente.

Verdachtsmomente dahingehend, dass dieses Treffen mit der später erfolgten Kandidatur des Gianni Infantino und seiner Wahl zum FIFA-Präsidenten etwas zu tun hatte, konnten ausgeräumt werden.

Die weiteren drei, in anderer Zusammensetzung stattgefundenen Treffen wiederum gingen gemäss dem Untersuchungsergebnis nicht über allgemeine Äusserungen zur Kooperation und Stellung der FIFA als Partei im Verfahrenskomplex „Weltfussball“ hinaus. Namentlich ergaben sich diesbezüglich keine Hinweise auf Verabredungen, Vereinbarungen, Entscheide etc., welche sich auf strafprozessuale Handlungen oder Unterlassungen im gesamten Verfahrenskomplex „Weltfussball“ auswirkten oder auswirken sollten.

Zu diesen klaren Ergebnissen kam die Untersuchung nach eingehenden Einvernahmen mit den sieben Beschuldigten, Einvernahmen mit zahlreichen Zeugen und Auskunftspersonen, Editionen und Auswertungen von elektronischen Daten (Kalenderdaten, E-Mails etc.), aber auch aufgrund einer kritischen Durchsicht der Akten des vorher von der AB-BA gegen Michael Lauber geführten Disziplinarverfahrens und der sonst im vorliegenden Zusammenhang geführten Strafverfahren. Hinzu kamen die umfassenden bundesanwaltschaftlichen Akten der Straf- und Rechtshilfeverfahren aus dem genannten Komplex „Weltfussball“, die zur Untersuchung ebenfalls beigezogen und ausgewertet worden waren.

Keine Instrumentalisierung der Bundesanwaltschaft

Zusammenfassend ergaben sich aufgrund der soeben erwähnten umfassenden Untersuchungshandlungen, die sich über anderthalb Jahre erstreckten, keine Hinweise auf eine Instrumentalisierung der Bundesanwaltschaft durch Gianni Infantino und Rinaldo Arnold bzw. durch die FIFA. Vielmehr konnte der Verdacht, dass Gianni Infantino und Rinaldo Arnold im Rahmen des Treffens vom 8. Juli 2015 zumindest versuchten in Erfahrung zu bringen, ob bei der Bundesanwaltschaft gegen Joseph S. Blatter und/oder Michel Platini oder sogar Gianni Infantino in strafrechtlicher Hinsicht etwas Negatives vorliege, entkräftet werden. Hinsichtlich der weiteren drei Treffen ergab die Untersuchung auch keine Hinweise, dass sich die Beteiligten der Bundesanwaltschaft zu ungewöhnlichen, unerklärlichen, fehlerhaften oder gar strafrechtswidrigen Handlungen bzw. Unterlassungen instrumentalisieren liessen oder dies die Vertreter der FIFA und/oder Rinaldo Arnold nur schon versuchten. Für entsprechende Absprachen direkter oder indirekter, sublimer oder transparenter Art mit konkreten Auswirkungen in den zahlreichen Straf- und Rechtshilfeverfahren im Komplex „Weltfussball“ fanden sich in der gründlich durchgeführten Untersuchung also weder Belege noch anklagegenügende Beweise.

Einstellung des Strafverfahrens, Kosten werden teilweise Beschuldigten auferlegt

Aus diesen kurz zusammengefassten Gründen wurde das Strafverfahren gegen die Beschuldigten am 19. Oktober 2023 mit einlässlicher Begründung, deren Dichte auch dem erhöhten öffentlichen Interesse („Risiko der Krise des Vertrauens in die Institution Bundesanwaltschaft“) am Ausgang dieses Verfahrens Rechnung trägt, eingestellt.

Die Verfahrenskosten wurden mit Blick auf die durch die Bundesanwaltschaft unterlassene Protokollierung bzw. Dokumentation der Treffen vom 22. März 2016, 22. April 2016 und 16. Juni 2017 zu 1/7 dem Beschuldigten Michael Lauber und zu 1/14 dem Beschuldigten Olivier Thormann auferlegt und im restlichen Umfang auf die Bundeskasse genommen.

 

Quelle: Ausserordentlicher Bundesanwalt
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