Bülach ZH: Weiterer Taubenzüchter wegen Greifvogelvergiftung verurteilt

Das Bezirksgericht Bülach hat heute einen Taubenzüchter verurteilt, der eine Taube mit Gift präpariert hatte, um damit einen seltenen, geschützten Wanderfalken oder einen anderen Greifvogel zu töten.

Dies ist der zweite Fall einer durchgeführten oder geplanten vorsätzlichen Greifvogelvergiftung durch Taubenzüchter, der geahndet wird.

BirdLife Schweiz hofft, dass diese Verurteilungen potenzielle weitere Täter abschrecken werden. Der Naturschutzverband verfolgt die Situation in der ganzen Schweiz weiterhin genau.

Zürich. Das Bestreichen einer lebenden Taube mit Gift, um sie als Köder zu verwenden, und das Aussperren aus dem Taubenschlag, damit sie auch wirklich von einem Greifvogel erwischt wird, ist nach mehreren Gesetzen verboten.

Die Staatsanwältin verlangte für diese Delikte des Taubenhalters eine bedingte Freiheitstrafe von elf Monaten und eine Busse von 1500 Franken. Ausserdem soll er die Untersuchungskosten von 8000 Franken zahlen. Das Gericht sprach den Angeklagten heute schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 9000.– und einer Busse von Fr. 1500.– sowie zur Übernahme der Gerichts- und Untersuchungskosten.

Dies ist bereits die zweite Verurteilung eines Taubenzüchters, nachdem das Bezirksgericht Dielsdorf letztes Jahr einen Züchter zu 11 Monaten bedingt und 4000 Franken Busse verurteilt hatte. Dieser hatte im Herbst 2015 mit einer mit Gift bestrichenen Taube einen Habicht getötet. Es war sein erklärtes Ziel, Greifvögel wie Wanderfalke und Habicht zu dezimieren, damit diese keine seiner hochgezüchteten Tauben fressen. Der Wanderfalke ist in der Schweiz mit bloss 300 bis 400 Paaren sehr selten; vermutlich aufgrund der Vergiftungen blieben in den letzten Jahren in mehreren Städten traditionelle Brutplätze verwaist.

BirdLife Schweiz ist froh, dass zwei Fälle von gelungener oder versuchter Greifvogelvergiftung vor Gericht geahndet wurden. Denn es handelt sich nicht um Einzelfälle. Berühmt geworden ist ein Fall von 2011, als ein Wanderfalke an einer vergifteten Taube vor laufender Webcam in der Stadt Zürich qualvoll starb. In den letzten zwei Jahren sind neben dem heute vor Gericht verhandelten Fall weitere sichere oder vermutete Vergiftungsfälle bekannt geworden. „Die Dunkelziffer dürfte aber gross sein“, sagt Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz. „Denn es ist sehr schwierig, vergiftete Greifvögel in der Natur zu finden.“

BirdLife Schweiz hofft, dass mit diesen Gerichtsurteilen allen Taubenzüchtern in der Schweiz klar wird, dass das Vergiften von Greifvögeln nicht toleriert wird, und hofft, dass das illegale Tun sofort aufhört. BirdLife Schweiz verfolgt die Situation unterdessen in vielen Gegenden der Schweiz sehr genau und wird nicht davor zurückschrecken, neue Vergiftungsfälle vor Gericht zu bringen.

Oberstes Bild: Wanderfalken sind in der Schweiz selten und streng geschützt.

 

Quelle: BirdLife Schweiz
Artikelbild: © Mathias Schäf