Angriff auf Tempo 30 - Stadt Zürich ZH warnt vor negativen Folgen

Tempo 30 ist in der Stadt Zürich eine wichtige Massnahme zur Lärmreduktion, für mehr Verkehrssicherheit und für eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung.

Der Stadtrat kritisiert die Bestrebungen auf nationaler und kantonaler Ebene, auf Hauptverkehrsachsen Tempo 50 vorzuschreiben.

Der Nationalrat will im Umweltschutzgesetz verankern, dass auf „verkehrsorientierten“ Strassen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit nicht herabgesetzt werden darf. Aktuell befindet sich das Geschäft zur Differenzbereinigung in der Umweltkommission des Ständerats (UREK-S). Auch zwei kantonale Initiativen richten sich direkt gegen Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen.

Mitte Juli 2021 hat der Stadtrat kommuniziert, dass er auf den Strassen der Stadt Zürich weitgehend Tempo 30 einführen will. Damit schützt er die Bevölkerung gerade auch im Bereich von stark befahrenen Strassen vor übermässigem Strassenlärm. Zudem erhöhen Temporeduktionen nachweislich die Verkehrssicherheit und schaffen Platz für klimafreundliche Mobilität. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich haben diese Strategie mit Annahme des kommunalen Verkehrsrichtplans im Jahr 2021 deutlich unterstützt.

Raumplanerische Entwicklung erschwert

Zürich ist der grösste Ballungsraum der Schweiz. Der Platz ist knapp, der Siedlungsdruck hoch. Und Zürich wächst weiter. Mittlere Szenarien gehen davon aus, dass bis 2045 über 520 000 Personen in der Stadt leben werden. Heute sind in Zürich 140 000 Menschen an ihrem Wohnort von übermässigem Strassenlärm betroffen. Umso wichtiger sind Massnahmen an der Quelle, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse.

Ein Wegfallen von Temporeduktionen entlang der wichtigen Verkehrsachsen verschlechtert die Lebensqualität markant. Es mindert die Akzeptanz für die innere Verdichtung, wie sie das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes fordert. Gleichzeitig werden städtebaulich und architektonisch attraktive Lösungen verhindert. Es drohen dem Lärm geschuldete, tote Fassaden.

Lärmschutz ausgehebelt

Gerade verkehrsorientierte Strassen verursachen hohe Lärmemissionen. Kanton und Stadt sind verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung (LSV) überschritten werden. Mit den angestrebten Anpassungen im nationalen Umweltschutzgesetz wird der Lärmschutz ausgehebelt.

Städte sollen selbst entscheiden

Die Bestrebungen auf nationaler Ebene, Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen festzuschreiben, gehen in die falsche Richtung. Dasselbe gilt für die kantonale Mobilitätsinitiative und die kantonale ÖV-Initiative. Sie richten sich direkt gegen Städte wie Zürich, entziehen ihnen Kompetenzen und untergraben die Gemeindeautonomie. Die Städte kennen die Gegebenheiten in ihrem Gebiet am besten und ordnen schon heute Temporeduktionen nur an, wenn sie verhältnismässig sind. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die Interessen des ÖV, z. B. durch Kompensation von Verlustzeiten durch bauliche Massnahmen oder mehr Kurse.

 

Quelle: Stadt Zürich / Stadtrat
Titelbild: Symbolbild © Ipsimus – shutterstock.com

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