Listerien in Weichkäse: Bund weitet Rückruf aus – auch ältere Chargen betroffen

(Schweiz). In verschiedenen Weichkäsen der Eberle Spezialitäten AG und der Strähl Käse AG wurden Listerien nachgewiesen.

Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Aktuelle Warnung: 3. November 2026.
  • Behörde: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
  • Krankheitserreger: Listeria monocytogenes.
  • Betroffene Unternehmen: Eberle Spezialitäten AG und Strähl Käse AG.
  • Erweiterung: Auch ältere Käsechargen sind betroffen.
  • Produkte: Verschiedene Brie-, Rahmweichkäse- und Sandwichbrie-Sorten.
  • Massnahmen: Produkte aus dem Verkauf genommen und Rückruf eingeleitet.
  • Gesundheitsrisiko: Besonders gefährlich für Schwangere, Neugeborene, Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Personen.
  • Empfehlung: Betroffene Produkte nicht konsumieren.

Listerien-Warnung wird auf ältere Käsechargen ausgeweitet

Es warnte bereits am 27. und 29. Oktober 2026 vor verschiedenen Weichkäsen der Eberle Spezialitäten AG und der Strähl Käse AG. Die weiteren Abklärungen zeigen, dass bereits eine ältere Charge kontaminiert war. Die Warnung wird erweitert. Strähl Käse AG und Eberle Spezialitäten AG haben die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.

Welche Gefahr geht von diesem Produkt aus?

Eine Infektion mit dem Bakterium Listeria monocytogenes verläuft bei Personen mit intaktem Immunsystem meist mild oder sogar ohne Symptome. Bei Neugeborenen, Kleinkindern, älteren Personen, schwangeren Frauen und immungeschwächten Personen kann sich eine Reihe schwerer Symptome mit teilweise tödlichem Ausgang entwickeln. Bei schwangeren Frauen kann die Infektion zu einer Fehlgeburt führen oder das Kind kann mit einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung geboren werden.

Weitere Informationen: Bakterien (admin.ch)

Welche Produkte sind betroffen?

Öffentliche Warnung 03.11.2026 – Betroffene Weichkäse

PDF, 507.99 kB, 3. November 2026

Betroffene Weichkäse der Eberle Spezialitäten AG

Neu aufgeführte Sorten:

  • Brie gefüllt Gartenkräuter und Aprikose
  • Ganze ungefüllte Laibe

Weitere betroffene Produkte:

  • Minibrie gefüllt
  • Brie Torten ½ gefüllt

Betroffene Aromen:

Baumnuss, Chili, Chili Inferno, Chili Feuerwehr, Knoblauch, Kräuter, Wildkräuter, Kürbis, Marroni, Mostbröckli, Rustico, Schnittlauch, Steinpilz und Trüffel.

Neu betroffene Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdaten:

28.10.2026, 29.10.2026, 30.10.2026, 31.10.2026, 01.11.2026, 04.11.2026, 05.11.2026, 06.11.2026, 07.11.2026, 08.11.2026, 09.11.2026, 10.11.2026, 11.11.2026 und 12.11.2026.

Bisher betroffene Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdaten:

13.11.2026, 14.11.2026, 15.11.2026, 18.11.2026, 19.11.2026, 20.11.2026, 21.11.2026, 22.11.2026, 23.11.2026, 25.11.2026, 26.11.2026, 27.11.2026, 28.11.2026 und 30.11.2026.

Verkaufsstellen: Diverse Verkaufsstellen.

Betroffene Weichkäse der Strähl Käse AG

Betroffene Produkte:

  • Bonaparte Rahmweichkäse – Classic, Chilli und Pfeffer
  • Rahmweichkäse Nature, Chili und grüner Pfeffer
  • Sandwichbrie Scheiben 600 g
  • Sandwichbrie Stange, ca. 1,3 kg
  • AdR Ostschweiz Brie

Betroffene Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdaten:

Alle bis 20.12.2026.

Verkaufsstellen: Diverse Verkaufsstellen.

Wichtig: Massgebend für die Identifikation der betroffenen Produkte ist die vollständige öffentliche BLV-Warnung vom 3. November 2026 mit den Produktabbildungen und den jeweils angegebenen Daten.

Was sollen Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Das BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Konsumentinnen und Konsumenten, die betroffene Produkte verzehrt haben, wird empfohlen, bei Unsicherheit einen Arzt oder eine Ärztin zu konsultieren.

 

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Bildquelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)


Polizei.news informiert | Lebensmittelsicherheit

Listerien im Alltag vermeiden: Sieben wichtige Tipps für eine sichere Küche

Listerien sind Bakterien, die in verschiedenen Lebensmitteln vorkommen können. Anders als manche andere Krankheitserreger können sie sich auch bei Kühlschranktemperaturen langsam vermehren. Besonders für empfindliche Personengruppen lohnt es sich deshalb, auf sorgfältige Lebensmittelhygiene zu achten.

1. Lebensmittel ausreichend kühl lagern

Eine durchgehende Kühlkette verlangsamt die Vermehrung vieler Mikroorganismen. Verderbliche Lebensmittel gehören deshalb möglichst rasch nach dem Einkauf in den Kühlschrank.

Die Kühlschranktemperatur sollte möglichst unter 5 Grad Celsius liegen. Wichtig ist allerdings: Auch eine korrekte Kühlung beseitigt vorhandene Listerien nicht zuverlässig.

2. Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum unterscheiden

Das Verbrauchsdatum findet sich bei besonders leicht verderblichen Lebensmitteln. Nach Ablauf dieses Datums sollten solche Produkte nicht mehr gegessen werden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum bezeichnet grundsätzlich den Zeitraum, bis zu dem ein Produkt bei richtiger Lagerung seine vorgesehenen Eigenschaften behält. Bei einem Produktrückruf gelten jedoch die Hinweise der zuständigen Behörden unabhängig vom aufgedruckten Datum.

3. Rohe und verzehrfertige Lebensmittel trennen

Krankheitserreger können über Hände, Messer, Schneidebretter oder Arbeitsflächen auf andere Lebensmittel übertragen werden.

Verwenden Sie für rohe tierische Produkte und direkt verzehrbare Speisen möglichst getrennte Küchenutensilien. Reinigen Sie Arbeitsflächen gründlich und waschen Sie die Hände vor und nach der Verarbeitung roher Lebensmittel.

4. Besondere Vorsicht in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft ist eine Listeriose besonders gefährlich, weil die Infektion auch das ungeborene Kind betreffen kann.

Schwangere sollten sich deshalb an die besonderen Ernährungsempfehlungen halten. Dazu gehört unter anderem, bestimmte risikoreiche Weichkäse, Rohmilchprodukte und weitere nicht ausreichend erhitzte Lebensmittel zu meiden. Im Zweifel hilft eine ärztliche oder ernährungsfachliche Beratung.

5. Kühlschrank regelmässig reinigen

Regelmässiges Reinigen von Ablageflächen, Schubladen und Behältern reduziert das Risiko einer Keimübertragung.

Wischen Sie ausgelaufene Flüssigkeiten rasch auf und bewahren Sie offene Lebensmittel gut verschlossen auf. Kontrollieren Sie zudem gelegentlich die Temperatur mit einem Kühlschrankthermometer.

6. Lebensmittelrückrufe regelmässig beachten

Bei öffentlichen Lebensmittelwarnungen sind der genaue Produktname, die Herstellerangaben und die betroffenen Chargen oder Haltbarkeitsdaten entscheidend.

Bewahren Sie bei verpackten Lebensmitteln die Produktinformationen möglichst bis zum Verbrauch auf. Wenn ein Produkt von einer behördlichen Warnung betroffen ist, sollte es entsprechend der veröffentlichten Anweisung nicht konsumiert werden.

7. Mögliche Krankheitssymptome ernst nehmen

Eine Listeriose kann unter anderem mit Fieber, Muskelbeschwerden oder Magen-Darm-Symptomen einhergehen. Bei schweren Verläufen können weitere Beschwerden auftreten.

Besonders bei Schwangeren, älteren oder immungeschwächten Personen sollte eine mögliche Infektion ärztlich abgeklärt werden. Teilen Sie der behandelnden Fachperson mit, wenn Sie ein möglicherweise belastetes Lebensmittel verzehrt haben.

Gut zu wissen: Listerien lassen sich nicht zuverlässig durch Riechen oder Anschauen erkennen. Ein Lebensmittel kann normal aussehen und trotzdem mit Krankheitserregern belastet sein.

Praktischer Tipp: Führen Sie einmal pro Woche einen kurzen Kühlschrankcheck durch: Temperatur kontrollieren, Verbrauchsdaten prüfen, offene Lebensmittel sicher verschliessen und Ablageflächen bei Bedarf reinigen.

Weitere Informationen: Allgemeine Sicherheitstipps finden Sie auf Polizeinews Prävention.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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