Keine Lockerung für Taxis und Fahrdienste: Bundesrat zieht geplante Reform zurück

(Schweiz). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu Anpassungen der Regelung beim berufsmässigen Personentransport mit Personenwagen zur Kenntnis genommen.

Die Verordnungsänderungen wurden in der Vernehmlassung aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Arbeitnehmerschutzes im Taxigewerbe mehrheitlich abgelehnt. Der Bundesrat will deshalb auf die vorgeschlagenen Änderungen verzichten.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Entscheid: Der Bundesrat verzichtet auf die geplante Lockerung der Regeln für den berufsmässigen Personentransport.
  • Datum: Mittwoch, 28. Oktober 2026.
  • Betroffene: Taxigewerbe und Fahrdienste, die über digitale Plattformen vermittelt werden.
  • Hauptgründe: Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz.
  • BPT-Bewilligung: Die geplante Abschaffung wird nicht weiterverfolgt.
  • Medizinische Anforderungen: Die vorgesehenen Erleichterungen werden nicht umgesetzt.
  • Arbeits- und Ruhezeiten: Auf die geplanten Änderungen der ARV 2 wird verzichtet.
  • Fahrtschreiber: Die vorgeschlagene App-Alternative wird ebenfalls nicht weiterverfolgt.
  • Nächster Schritt: Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Abschreibung von drei Motionen.

Drei Motionen verlangten eine Liberalisierung des Taxigewerbes

Drei Motionen verlangten eine Liberalisierung des berufsmässigen Personentransports. Damit sollten die Regeln für das Taxigewerbe und für neue Fahrdienste, die über digitale Plattformen vermittelt werden, angepasst werden.

Weniger Bewilligungen und neue App statt Fahrtschreiber vorgeschlagen

Für die Umsetzung dieser Motionen (16.3066, 16.3068 und 17.3924) hat der Bundesrat mehrere Anpassungen für Berufsfahrerinnen und -fahrer in einer Vernehmlassung zur Diskussion gestellt: So etwa wurden der Verzicht auf die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport (BPT-Bewilligung) sowie auf zusätzliche medizinische Anforderungen, die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeiten mittels App statt mit einem Fahrtschreiber oder die vollständige Aufhebung der entsprechenden Verordnung zu den Arbeits- und Ruhezeiten (ARV 2) zur Stellungnahme vorgelegt.

Verkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz geben den Ausschlag

Die Vorschläge haben sich in der Vernehmlassung als nicht mehrheitsfähig erwiesen. Hauptgründe sind Bedenken hinsichtlich Verkehrssicherheit und Arbeitnehmerschutz, die durch die geltenden Regelungen beim berufsmässigen Personentransport – namentlich die ARV 2 sowie die BPT-Bewilligung und die damit verbundenen zusätzlichen medizinischen Anforderungen – besser gewährleistet werden.

App-Lösung findet Zustimmung, stellt aber hohe Anforderungen

Einzig eine App als Alternative zum Fahrtschreiber wurde von einer Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Insbesondere die Kantone knüpften ihre Zustimmung jedoch daran, dass die App deutlich höhere Anforderungen erfüllen muss. Werden diese umgesetzt, bietet die App gegenüber einem Fahrtschreiber jedoch keine Vereinfachung mehr.

Bundesrat will drei Motionen abschreiben lassen

Der Bundesrat verfolgt deshalb die geplanten Verordnungsanpassungen nicht weiter und beantragt dem Parlament die Abschreibung der drei Motionen.

 

Quelle: Der Schweizerische Bundesrat
Bildquelle: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs/Shutterstock.com


Polizei.news informiert | Sicherheit im Personentransport

Müdigkeit am Steuer: Drei Sicherheitsregeln für Taxi- und Fahrdienstchauffeure

Wer beruflich Menschen befördert, trägt eine besondere Verantwortung. Lange Arbeitstage, wechselnde Einsatzzeiten und Fahrten in der Nacht können die Konzentration beeinträchtigen. Umso wichtiger sind ausreichend Erholung, eine realistische Einsatzplanung und die Fähigkeit, Warnsignale rechtzeitig zu erkennen.

1. Arbeits- und Ruhezeiten konsequent einhalten

Planen Sie Fahrdienste so, dass die vorgeschriebenen Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können. Berücksichtigen Sie neben der eigentlichen Fahrzeit auch Wartezeiten und weitere berufliche Verpflichtungen, soweit diese nach den geltenden Vorschriften als Arbeitszeit zählen. Ausreichende Ruhephasen sind wesentlich, um über längere Zeit aufmerksam und sicher fahren zu können.

2. Erste Warnzeichen von Müdigkeit ernst nehmen

Schwere Augenlider, häufiges Gähnen, Konzentrationsprobleme und Schwierigkeiten beim Spurhalten sind ernst zu nehmende Hinweise auf Übermüdung. Steuern Sie bei solchen Anzeichen möglichst rasch einen sicheren Halteplatz an und unterbrechen Sie die Fahrt. Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung kann ein kurzer Schlaf von etwa 15 bis 30 Minuten die Wachheit vorübergehend verbessern. Bei anhaltender Müdigkeit braucht es jedoch ausreichenden Schlaf oder eine andere Fahrperson.

3. Fahrfähigkeit vor jedem Dienst überprüfen

Nicht nur Müdigkeit, sondern auch Erkrankungen, Medikamente, Alkohol und andere Substanzen können die Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Prüfen Sie vor Dienstbeginn, ob Sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher zu fahren. Klären Sie mögliche Auswirkungen von Medikamenten mit einer medizinischen Fachperson. Wer nicht fahrfähig ist, darf keine Personen transportieren und sollte rechtzeitig für Ersatz sorgen.

Gut zu wissen: Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2) enthält besondere Vorschriften für bestimmte berufsmässige Personentransporte. Sie regelt unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten sowie deren Kontrolle. Welche Vorschriften für eine konkrete Fahrt gelten, hängt von der Fahrzeugart und der Art des Transportdienstes ab.

Auch für Fahrgäste: Eine sichere Fahrt beginnt mit einer aufmerksamen und fahrfähigen Person am Steuer. Wenn die Fahrweise erkennbar gefährlich ist, sollten Fahrgäste ihre Bedenken ruhig und deutlich ansprechen. Bei einer unmittelbaren Gefahr ist es wichtig, sich selbst nicht zu gefährden und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen.

Praktischer Tipp: Wer beruflich viel fährt, sollte Pausen und Ruhephasen bereits bei der Dienstplanung berücksichtigen. Bei langen oder unregelmässigen Einsätzen hilft es, auf Schlafqualität, Erholungszeiten und die ersten Anzeichen nachlassender Aufmerksamkeit zu achten.

Ausführliche Informationen bietet der redaktionelle Belmedia-Ratgeber „Sicher pausieren bei Müdigkeit: Warnsignale erkennen und die Fahrt unterbrechen“.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion

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