Kanton Zürich: Neue Pikettorganisation soll Strafverfolgung effizienter und sicherer machen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft organisiert ihre Pikettdienste im nordöstlichen Kantonsteil neu.
Nach einem einjährigen Pilotbetrieb wird das sogenannte STA-Pikett Ost per 1. Juli 2026 definitiv eingeführt. Die Evaluation zeigt Vorteile hinsichtlich Effizienz und Sicherheit sowie eine Entlastung der Mitarbeitenden.
Bei Piketteinsätzen übernehmen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wichtige Aufgaben im Rahmen der Strafverfolgung im Kanton Zürich. Zum einen gehört das Ausrücken an Ereignisorte dazu, etwa bei schweren Verkehrsunfällen, Arbeitsunfällen oder aussergewöhnlichen Todesfällen. Zum anderen betreibt die Staatsanwaltschaft einen Pikettdienst für polizeilich zugeführte Personen. Dieser umfasst im Wesentlichen die Einvernahme beschuldigter Personen, die Prüfung der Notwendigkeit von Untersuchungshaft sowie die Anordnung weiterer Zwangsmassnahmen. Die Zahl der polizeilichen Zuführungen ist in den letzten Jahren stark angestiegen und liegt kantonsweit derzeit bei über 7’000 Zuführungen pro Jahr.
Für diese zentralen strafrechtlichen Aufgaben wird das bereits im südwestlichen Kantonsteil bewährte Modell (STA-Pikett West) auf die Bezirke Dielsdorf, Bülach, Andelfingen, Winterthur, Pfäffikon, Hinwil, Uster und Meilen übertragen. Mitarbeitende der Staatsanwaltschaften Winterthur/Unterland sowie See/Oberland übernehmen den Pikettdienst abteilungsweise für den gesamten nordöstlichen Kantonsteil. Gleichzeitig werden die Einvernahmen von polizeilich zugeführten Personen zentral im Polizei- und Justizzentrum (PJZ) durchgeführt. Die Neuorganisation erfolgte in enger Abstimmung mit der Kantonspolizei Zürich und weiteren Schnittstellenpartnern.
Dank der Zentralisierung der Hafteinvernahmen im PJZ wird die Sicherheit für die Mitarbeitenden erhöht. Gleichzeitig ermöglicht die effiziente Nutzung der bestehenden Infrastruktur eine Vereinfachung der Prozesse. Der neu eingeführte Acht-Wochen-Turnus für den Pikettdienst leistet einen Beitrag zur Entlastung der pikettleistenden Mitarbeitenden.
Die neue Pikettorganisation ist eine von mehreren Massnahmen, um den steigenden Fallzahlen zu begegnen und gleichzeitig eine leistungsfähige sowie effiziente Strafverfolgung im Kanton Zürich sicherzustellen. Eine weitere Massnahme ist die neue Entlastungs-Staatsanwaltschaft (ESTA), die seit April 2026 ihren Betrieb aufgenommen hat. Sie leistet Vertretungs- und Entlastungseinsätze für alle Regionalen Staatsanwaltschaften und übernimmt einen Teil der Fälle der Massendelinquenz, namentlich bei Strassenverkehrsdelikten sowie bei Verstössen gegen das Ausländer- und das Betäubungsmittelgesetz.
Quelle: Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich
Bildquelle: Symbolbild © Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich